Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1.3 für gewerbliche Kunden


von der Firma DC AIRCO COMPANY B.V.

mit Firmensitz in

Opaalstraat 18 in Alkmaar in den Niederlanden,

im Folgenden bezeichnet als “die Firma“

 

 

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

In dieser vorliegenden Fassung der AGB haben die folgenden Bezeichnungen die folgende Bedeutung:

Gewerblicher Kunde: ein Kunde der innerhalb des Rahmens seiner Berufs- tätigkeit oder als Unternehmer handelt.

Die Firma: die Firma DC Airco als Herausgeber dieser AGB.

Der Käufer: ein Kunde, der kein Endverbraucher ist.

 

Artikel 2. Anwendungsbereich dieser AGB

2.1 Diese AGB, in der vorliegenden Fassung, gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen der Firma und einem Käufer, es sei denn, dass etwas anderes zwischen beiden Parteien ausdrücklich und in schriftlicher Form vereinbart wurde.

2.2 Diese AGB gelten auch für den eventuellen Einsatz von Dritten, der sich ergibt, aus der zwischen der Firma und dem Käufer getroffenen Vereinba-rung.

 

Artikel 3. Angebote

3.1 Die Angebote sind freibleibend und verfallen spätestens 30 Tage nach dem Datum des Angebots, es sei denn, dass etwas anderes im Angebot angegeben ist.

3.2 Wenn der potentielle Käufer ein Angebot annimmt, ist die Firma, im Gegensatz zu den im Artikel 6:225 Absatz 2 des niederländischen Bürger-lichen Gesetzbuches festgelegten Bestimmungen, nicht gebunden an, von dem Angebot abweichende Änderungen durch den potenziellen Käufer.

3.3 Lieferbedingungen und andere Leistungen durch die Firma, die in einem Angebot aufgeführt sind, das die Firma abgibt, gelten als grobe Schätzung und dienen allein informativen Zwecken; alles was darüber hinausgeht, gibt dem potentiellen Käufer nicht das Recht auf Vertragsauflösung oder  Schadenersatz.

3.4 Wenn nicht anders bestimmt, gelten alle von der Firma angegebenen Preise für eine Leistung, die während der normalen Arbeitszeit erbracht wird, und enthalten noch keine Kosten für Transport, Lieferung und Installation, sowie keine Mehrwertsteuer und sonstige öffentliche Abgaben.

3.5 Wenn ein Angebot aus mehreren Teilen besteht, gelten die angegebenen Preise der einzelnen Teile nur für eine Bestellung im angebotenen Verbund, und die Firma ist weder an die angegebenen Preise gebunden, wenn der Käufer nur einen Teil der im Angebot enthaltenen Ware bestellen möchte, noch gelten die Preise im Angebot automatisch für Nachbestellungen des gesamten Verbunds oder von Teilen davon.

3.6 Die Firma ist nicht an ihr Angebot gebunden, es sei denn, dass der potentielle Käufer das Angebot innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt. Die im Angebot enthaltenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, es sei denn, dass etwas anderes angegeben ist.  

 

Artikel 4. Lieferung

4.1 Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Lieferung frei Frachtführer Alkmaar. Wenn die Lieferbedingung eine Bedingung aus den Incoterms ist, dann finden die Incoterms in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Anwendung.

4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware anzunehmen, bei der Anlieferung an seine Adresse, bzw. sobald ihm diese Ware gemäß der Vereinbarung zugänglich gemacht wird.

4.3 Im Fall, dass der Käufer die Annahme der Lieferung der Ware verweigert, oder er es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zur Verfügung zu stellen, wird die Ware auf Risiko des Käufers eingelagert. In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, alle zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen, das heißt mindestens die Lagerkosten.

 

Artikel 5. Lieferzeiten

5.1 Die Lieferzeiten, die die Firma im Angebot angibt, können immer nur Schätzungen sein, und sind niemals verbindliche Fristen.

5.2 Sollte sich der gewünschte Liefertermin von Seiten des Käufers ver-zögern, muss der Käufer die Firma davon schriftlich unterrichten und der Firma eine ausreichende Frist geben, damit diese in der Lage ist, neu zu planen und sich neu zu organisieren, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

5.3 Die von der Firma angegebene Produktionszeit beginnt erst zu laufen, wenn die Firma vom Käufer alle benötigten und erfragten Informationen erhalten hat. Vorher wird nicht mit der Produktion begonnen.

 

Artikel 6. Teillieferungen

Es ist der Firma gestattet, verkaufte Waren in Teilen auszuliefern. Dies ist ausgeschlossen für den Fall, dass eine Teillieferung keinen eigenen Wert hat. Im Falle der Lieferung in Teilen, ist die Firma berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 7. Technische Anforderungen usw.

7.1 In dem Fall, dass Waren innerhalb der Niederlande ausgeliefert werden, aber eigentlich vom Käufer dafür bestimmt sind, im Ausland eingesetzt zu werden, so trägt die Firma keinerlei Verantwortung dafür, dass die Waren den technischen Anforderungen, Standards und/oder eventuellen gesetzlichen Bestimmungen oder Maßgaben in dem Land, in denen die Waren letztendlich eingesetzt werden, entsprechen. Dieser Absatz findet keine Anwendung, wenn der Käufer bereits bei Vertragsschluss mitteilt, dass die Waren im Aus-land eingesetzt werden, und er der Firma alle benötigten Informationen und Anforderungen rechtzeitig zur Verfügung stellt.

7.2 Bei Vertragsschluss gibt der Käufer auch alle anderen technischen Anfor-derungen bekannt, die er an die zu liefernden Waren stellt, und die von den normal anwendbaren Anforderungen abweichen.

 

Artikel 8. Muster, Modelle und Beispiele

In dem Fall, dass die Firma ein Modell, Muster oder Beispiel gezeigt oder zur Verfügung gestellt hat, gilt, dass dieses nur als Orientierung anzusehen ist: die Eigenschaften der zu liefernden Waren können von dem Muster, Modell oder Beispiel abweichen, es sei denn, dass ausdrücklich von der Firma be-stätigt wurde, dass die Lieferung genau mit dem gezeigten oder zur Verfü-gung gestellten Modell, Muster oder Beispiel übereinstimmen wird.

 

Artikel 9. Vertragsauflösung

9.1 Ein Vertrag zwischen der Firma und dem Käufer kann in den folgenden Fällen unverzüglich aufgelöst werden:

  • falls die Firma, nachdem der Vertrag geschlossen wurde, Kenntnis erlangt von Umständen, die der Firma guten Grund geben, zu befürchten, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
  • falls die Firma den Käufer bei Vertragsschluss auffordert, Sicherheiten bezüglich der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen, und eine solche Sicherheit, innerhalb einer vereinbarten Frist, nicht erbracht wird.

 

In den vorgenannten Fällen ist die Firma berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages aufzuschieben oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechts der Firma auf Schadenersatz vom Käufer.

 

9.2 Sollten Umstände in Bezug auf  Personen und/oder Materialien auftreten, die die Firma für die Vertragserfüllung einsetzt oder normalerweise nutzt, die derart beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich, proble-matisch und/oder unverhältnismäßig teuer wird, in einem Ausmaß, dass eine Vertragserfüllung im Sinne von Angemessenheit nicht mehr verlangt werden kann, hat die Firma das Recht, den Vertrag aufzulösen.

 

Artikel 10. Gewährleistung

10.1 Die Firma garantiert, dass die von ihr gelieferten Waren, frei sind von Mängeln, im Design, im Material und in der Verarbeitung, für ein Jahr nach der Lieferung oder 1,5 Jahre nach der Produktion. Es gilt der Termin, der zuerst eintritt.

10.2 Sollten gelieferte Waren innerhalb der Gewährleistungsfrist dennoch Mängel aufzeigen, im Design, im Material oder in der Verarbeitung, hat die Firma das Recht auf Nachbesserung des Mangels. Wenn es dem Käufer nicht möglich ist, das Produkt für die Reparatur zur Firma zurückzusenden, stellt die Firma kostenlose Ersatzteile für die Reparatur vor Ort zur Verfügung.

10.3 Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichteinhaltung von Gebrauchsanweisungen verursacht wurden.

10.4 Unsachgemäßer Gebrauch bedeutet unter anderem: Fallenlassen eines elektrischen Geräts und/oder Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung.

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Alle von der Firma gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma, bis der Käufer all seine Verbindlichkeiten erfüllt hat, die sich aus dem mit der Firma geschlossenen Kaufvertrag ergeben.

11.2 Alle von der Firma gelieferten Waren, die gemäß Artikel 11.1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen dürfen nur im Rahmen der gewöhnlichen Ge-schäftstätigkeit veräußert und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.

11.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren, die unter den Eigentumsvor-behalt fallen, auf irgendeine eine Weise zu verpfänden oder zu belasten.

11.4 Für den Fall dass die Firma ihre Eigentumsrechte ausüben möchte, gibt der Käufer, der Firma oder einem von der Firma benannten Dritten, hiermit seine unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, zum Zutritt für alle Orte, an denen sich das Eigentum der Firma befinden kann, und zur Mitnahme dieser Waren.

11.5 In dem Fall, dass eine dritte Partei die unter Eigentumsvorbehalt gelie-ferten Waren beschlagnahmen will oder Rechtsanspruch darauf erhebt oder erzwingen will, ist der Käufer verpflichtet, die Firma davon so unverzüglich wie möglich in Kenntnis zu setzen.

11.6 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass die Waren, die unter Eigentums-vorbehalt stehen, geschützt sind und bleiben, gegen Feuer, Explosionen und Wasserschäden sowie Diebstahl, und hat der Firma seine dazu getroffenen Maßnahmen auf Anfrage zur Überprüfung mitzuteilen.

 

Artikel 12.  Mängel; Reklamationsbestimmungen

12.1 Der Käufer hat die Ware bei Anlieferung oder schnellstmöglich danach zu inspizieren. Bei dieser Überprüfung, stellt der Käufer fest, ob die Ware mit den getroffenen Vereinbarungen übereinstimmt, nämlich:

  • ob die richtige Ware geliefert wurde;
  • ob die Ware in der vereinbarten Menge (z.B. Größe oder Anzahl) geliefert wurde;
  • ob die gelieferte Ware mit der vereinbarten Qualität übereinstimmt, oder wenn keine Qualität ausdrücklich vereinbart wurde, mit den Qualtitäts-maßstäben, die man im normalen Gebrauch/oder Handel als angemessen ansehen kann.

12.2 In dem Fall, dass sichtbare Mängel oder Fehler entdeckt werden, hat der Käufer die Firma innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung davon in Kennt-nis zu setzen.

12.3 Nicht sofort erkennbare Mängel hat der Käufer der Firma innerhalb von drei Tagen nach der Feststellung in schriftlicher Form mitzuteilen, aber spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Lieferung.

12.4 Der Fall einer Reklamation enthebt den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen zur Zahlung und zur Annahme von allen gelieferten Waren.

12.5 Waren dürfen nicht an die Firma zurückgesendet werden, ohne dass die Firma hierzu vorab ihre schriftliche Einwilligung erteilt, und in dem Fall muss die Rücksendung frei Haus an die Firma erfolgen.

 

Artikel 13. Preis/Preiserhöhung

13.1 Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich unsere Preisangaben folgendermaßen:

  • in Euro
  • zzgl. MwSt.
  • basierend auf den von der Firma benötigten Mindestmengen
  • zzgl. Transportkosten
  • frei geladen auf Transportführer bei unserer Fabrik in Alkmaar

13.2 Wenn die Firma und der Käufer einen bestimmten Preis vereinbaren, hat die Firma dennoch das Recht den Preis zu erhöhen, vorausgesetzt, dass sie nachweisen kann, dass es zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem Zeitpunkt der Lieferung zu beachtlichen Preiserhöhungen gekommen ist, im Bezug auf Rohstoffe, Wechselkurse, und/oder Löhne oder durch andere unvorhergesehenen Umstände.

13.3 In dem Fall, dass die Preiserhöhung 10% übersteigt, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Artikel 14. Zahlung

14.1 Die Zahlung durch den Käufer erfolgt grundsätzlich vor der Lieferung, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart wurde, und hat in der Währung zu erfolgen, die auf der Rechnung angegeben ist.  

14.2 Nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, befindet sich der Käufer von Rechts wegen im Zahlungsverzug; ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer verpflichtet zur Zahlung eines monatlichen Verzugszinses von 1%, es sei denn, dass dieser Zinssatz den gesetzlichen Zinssatz für Verzugszinsen übersteigt. In diesem Fall gilt dann der gesetzliche Zinssatz.

14.3 In dem Fall, dass der Käufer liquidiert oder für insolvent erklärt wird, oder einen Zahlungsaufschub beantragt, werden die Forderungen der Firma und die Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber der Firma fällig und sind unverzüglich zu zahlen.

14.4 Zahlungen sind grundsätzlich ohne Abzüge vorzunehmen und sind auch nicht zu verrechnen.

14.5 Zahlungen, die durch den Käufer vorgenommen werden, dienen grund-sätzlich zunächst zur Begleichung aller am längsten offen stehenden Zinsfor-derungen der Firma, und in zweiter Instanz zur Begleichung von überfälligen oder fälligen Rechnungen, auch hier zunächst immer die Rechnungen, die am längsten offen stehen, unabhängig davon, ob der Käufer die Zahlung zur Begleichung einer jüngeren Rechnung gemacht und angegeben hat.  

 

Artikel 15. Mahnkosten

15.1 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflich-tungen nicht nach, gehen alle daraus entstehenden gerichtlichen und außer-gerichtlichen Kosten der Zahlungseinforderung zu Lasten des Käufers.

15.2 Sollte die Firma nachweisen können, dass ihr durch den Zahlungsverzug weitere Kosten entstanden sind, und dass diese Kosten gemeinhin als notwen-dig anzusehen sind, dann sind auch diese Kosten durch den Käufer zu erstatten.

 

Artikel 16. Haftung

Die Haftung der Firma gegenüber dem Käufer beschränkt sich folgender-maßen:

16.1 Für alle Schäden, die verursacht werden durch Mängel an allen gelieferten Waren, beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf die in Artikel 10 dieser vorliegenden AGB beschriebenen Gewährleistung.  

16.2 Die Firma ist nur haftbar zu machen, in dem Fall, dass Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die Firma oder ihre Mitarbeiter verursacht werden.

16.3 Die Haftung der Firma ist beschränkt, auf den durch die Versicherung der Firma in dem jeweiligen Fall zu zahlenden Betrag.

16.4 In dem Fall, dass die Versicherungssumme den Schaden nicht deckt, oder die Versicherung nicht zahlt, obwohl die Firma haftbar ist, beschränkt sich die Haftung der Firma auf den Rechnungswert des jeweiligen Produkts.

 

Artikel 17. Höhere Gewalt

17.1  Abgesehen von der Definition von ‚höherer Gewalt‘ im Gesetz und in Präzedenzfällen, beinhaltet der Begriff ‚höhere Gewalt‘, im Sinne dieser vor-liegenden AGB, alle externen Ursachen, ob vorhergesehen oder nicht, die sich der Kontrolle der Firma entziehen, die aber zur Folge haben, dass die Firma ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Das schließt auch alle Arbeits-kampfmaßnahmen im Unternehmen der Firma mit ein.

17.2 Wenn ein Fall von höherer Gewalt eintritt, sind die Verpflichtung der Firma zur Lieferung und andere Verpflichtungen ausgesetzt. Sollte der Zeitraum, in dem die Firma ihre Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt nicht erfüllen kann, 2 Monate überschreiten, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne jede Verpflichtung zur Leistung von Schaden-ersatz aufzulösen.

17.3 Wenn die Firma, beim Eintreten eines Falles von höherer Gewalt, bereits einen Teil ihrer Verpflichtungen erfüllt hat, oder dadurch nur einen Teil ihrer Verpflichtungen erfüllen kann, hat die Firma das Recht, den Teil, der bereits geliefert ist oder noch geliefert wird, gesondert in Rechnung zu stellen, so als ob es sich um eine gesonderte Vereinbarung handle. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Teil, der geliefert wurde oder geliefert werden kann, keinen selb-ständigen Wert hat.

 

Artikel 18. Gerichtsstand

Gerichtsstand zur Beilegung von Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Sitz der Firma, es sei denn, dass der Fall in die Zuständigkeit des Amts-richters fällt. Gleichwohl hat die Firma das Recht, die andere Partei, zu dem gesetzlich zuständigen Gericht vorladen zu lassen.

 

Artikel 19. Anzuwendendes Recht

Alle getroffenen Vereinbarungen zwischen der Firma und dem Käufer fallen unter das Niederländische Recht. Das Wiener Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Artikel 20. Änderungen und Hinterlegung der AGB

Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handels-kammer (Kamer van Koophandel) in Alkmaar hinterlegt.

Es findet immer die zuletzt eingereichte Fassung Anwendung, bzw. die Version, die bei Abschluss der jeweiligen Transaktion gültig ist oder war.

 

 

 

Version 3 vom 02.11.2015

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